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Dürfen FaGe Tagesverantwortung übernehmen?
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Der oder die Tagesverantwortliche plant und organisiert den Einsatz der Mitglieder des Pflege- und Betreuungsteams, führt das Team und verantwortet im Rahmen ihrer fachlichen Kompetenzen die pflegerisch-betreuerischen und medizinisch-technischen Aufgaben. Ist es zulässig, einer FaGe diese Verantwortung zu übertragen? Die Antwort lautet Ja, aber. Ja, eine FaGe kann die Tagesverantwortung übernehmen. Für die FaGe ist es aber wichtig, dass sie ihre fachlichen Grenzen kennt. Bei Bedarf muss sie eine diplomierte Pflegefachperson beiziehen. Eine diplomierte Kollegin resp. Kollege muss folglich jederzeit abrufbar sein, auch in Spät- und Nachtschichten. HeimbewohnerInnen dürfen keinen gesundheitlichen Schaden nehmen, weil das Betreuungspersonal nicht über die nötige Ausbildung verfügt. Wird eine diplomierte Pflegende nicht rechtzeitig beigezogen, kann dies auch rechtliche Konsequenzen haben.
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Was ist ein GAV?
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Wer legt eigentlich fest, wie lange wir arbeiten, wie viel Lohn wir erhalten, wie viele Ferien wir haben, wie oft wir Nachtarbeit leisten müssen? In manchen staatlichen Spitälern und Heimen wird dies (und noch einiges mehr) in öffentlich-rechtlichen Personalreglementen festgelegt, die von den Regierungen erlassen werden. Parlamente und Stimmbürger können auf diese Reglemente Einfluss nehmen. In vielen andern Fällen gelten sogenannte Gesamtarbeitsverträge GAV. GAV werden zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern ausgehandelt und in der Regel vom Personal in einer Urabstimmung gutgeheissen. Dank den GAV können die Beschäftigten also über die Arbeitsverhältnisse mitbestimmen. An manchen Orten fehlen jedoch GAV. Dann gelten Einzelarbeitsverträge. Die Arbeitgeber können solche Einzelarbeitsverträge eigenmächtig ändern. Mit einer Änderungskündigung können sie ihre Angestellten vor die Wahl stellen, die Änderung zu akzeptieren oder die Stelle zu verlieren. Zwar müssen auch in Einzelarbeitsverträgen die gesetzlichen Mindestbestimmungen eingehalten werden. Diese sind aber sehr lasch. Zum Beispiel gibt es in der Schweiz keinen gesetzlichen Schutz vor tiefen Löhnen. Hier helfen nur GAV.
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Wie oft muss ich nachts und sonntags arbeiten?
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Wer eine FaGe-Lehre macht, tut dies häufig in einem Betrieb, in dem nachts und sonntags regelmässig gearbeitet wird. Das heisst aber nicht, dass Lehrlinge unbeschränkt Nachts- und Sonntagsarbeit leisten müssen: Bis zum vollendeten 17.Altersjahr dürfen FaGe weder an Sonn- und Feiertagen noch nachts zur Arbeit aufgeboten werden. In dem Jahr zwischen dem vollendeten 17. Altersjahr und zum vollendeten 18. Altersjahr dürfen FaGe
• während 10 Nächten arbeiten, allerdings höchstens 2 Tage in derselben Woche. Als Nachtarbeit gilt die Arbeitszeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr.
• für maximal einen Sonn- oder Feiertag pro Monat aufgeboten werden
• maximal an zwei Feiertagen pro Jahr arbeiten, die nicht auf einen Sonntag fallen
Ab dem vollendeten 18.Altersjahr gibt es keine speziellen Schutzbestimmungen mehr. Allerdings ist es unangebracht und verletzt die so genannte Sorgfaltspflicht, wenn vor Berufsschultagen Nachtarbeit angeordnet wird.
Wer unregelmässig nachts arbeitet, hat Anspruch auf einen Lohnzuschlag von mindestens 25%.Für regelmässige Nachtarbeit (mehr als 25 Nächte pro Jahr) muss der Betrieb einen Zeitzuschlag von 10 Prozent gewähren. -
Was bedeutet "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit"?
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Die Bundesverfassung ist das höchste in der Schweiz gültige Recht. Im Artikel 8 dieser Verfassung steht: „Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.“ Was aber heisst gleichwertig?
In der ganzen Schweiz haben Beschäftigte im Gesundheitswesen mit Unterstützung des vpod diese Frage gerichtlich klären lassen. Dazu gibt es ausgeklügelte Verfahren, mit denen verschiedene Berufe miteinander verglichen werden können (z.B. das ABAKABA-Verfahren). Ergebnis: Eine Pflegefachfrau muss gleich viel verdienen wie ein Polizist. Auch für FaGe gibt es erste Gutachten, die zum Schluss kommen, dass eine FaGe gleich viel verdienen muss wie ein Absolvent einer KV-Lehre. Noch ist das nicht überall durchgesetzt. Deshalb setzen sich die vpod-Regionalverbände vor Ort dafür ein, dass FaGe faire Löhne erhalten und dass die Verfassung eingehalten wird: Frauen haben gleiche Lohnansprüche wie Männer. -
Was ist Jugendurlaub?
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Wenn du in einer sozialen oder kulturellen Organisation mitarbeitest, hast du das Recht, dafür jedes Jahr eine Woche Jugendurlaub zu beziehen. Der Urlaub wird für die Leitung oder Betreuung von Veranstaltungen, Lagern, Kursen oder für die eigene Weiterbildung in Freiwilligenarbeit gewährt. Er kann von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu 30.Altersjahr bezogen werden. Wenn du den Jugendurlaub im Betrieb mindestens zwei Monate vor Beginn anmeldest, muss er dir dafür freigeben. Es gibt zwar keinen allgemein gültigen Anspruch auf Lohn während dieses Urlaubs. In vielen Fällen sehen jedoch die konkreten Bestimmungen (z.B. in kantonalen Gesetzen oder in Gesamtarbeitsverträgen) eine Lohnfortzahlung vor. Mehr Informationen findest du unter <link www.jugendurlaub.ch _blank>www.jugendurlaub.ch</link>. Im konkreten Fall kannst du dich auch an dein regionales vpod-Sekretariat wenden.

